Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Die Bayerische Staatsregierung würdigt besonderen Einsatz für Zusammenhalt und soziales Leben mit Orden und dem Ehrenzeichen.

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeiten verliehen.

Erhalten kann das Ehrenzeichen, wer sich durch aktive Tätigkeit im Verein, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben hat.

Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.

Das Ehrenzeichen erhält man nur auf Vorschlag. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister kreisfreier Städte. Jedermann und Jedefrau kann bei dem jeweiligen Vorschlagsberechtigen Anregungen auf Verleihung des Ordens formlos einreichen.

Mehr Informationen zu Orden, Ehrenzeichen und weiteren Auszeichnungen erhalten Sie auf dem Bayerischen Landesportal (siehe externer Link).

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