Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Eine ambulant betreute Pflege-WG kann eine Alternative zum Umzug in ein vollstationäres Pflegeheim sein. Weitere Informationen zu dieser Wohnform und die bestehenden Wohngruppen im Landkreis finden Sie unter "Wohnen - ambulant betreute Wohngruppen".

 

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich, wenn

 

  1. sie mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung leben und davon mindestens zwei weitere Personen pflegebedürftig sind,
  2. sie Leistungen nach den §§ 36, 37, 38, 45a oder § 45b beziehen,
  3. eine Person durch die Mitglieder der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragt ist, unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten, und
  4. keine Versorgungsform vorliegt, in der von Dritten Leistungen angeboten werden, die weitgehend teilstationärer oder vollstationärer Pflege entsprechen. Die Versorgung in der Wohngruppe muss auch durch die aktive Einbindung ihrer eigenen Ressourcen und ihres sozialen Umfelds sichergestellt werden können.
 
Leistungen der Tages- und Nachtpflege können daneben nur in Anspruch genommen werden, wenn gegenüber der zuständigen Pflegekasse durch eine Prüfung nachgewiesen ist, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.

drucken nach oben

Termine, Info:

Gruppe von Menschen diskutiert

Fortbildungen/Vorträge

In unserem Kalender finden Sie u.a. Vorträge zu EDV- Unterstützung, Vorsorge und Demenz und die Termine der Stammtische für pflegende Angehörige. Diese und weitere Themen finden Sie auch direkt über Bildungsanbieter im Menüpunkt "Freizeit - Bildung, Kultur, Hobby". Anmeldungen sind in der Regel notwendig. …mehr
Notfallmappe Titelbild
  • PDF (931.27 KB)
  • Stand: 24.01.2022 09:40

weiterführendes PDF: Notfallmappe Notfallmappe

Hier finden Sie die Notfallmappe als Druckvorlage. Sie sollte ausgefüllt werden, damit Angehörige im Notfall wissen, wo sie wichtige Dokumente finden, welche Medikamente gegeben werden müssen und welche Vorsorgeentscheidungen getroffen wurden. Da Patientenverfügungen und Vollmachten laufend weiter entwickelt werden, sind diese nicht Bestandteil der Notfallmappe. Sie enthält einen Hinweis wo die jeweils aktuelle Version erworben werden kann bzw. zum Download bereit steht.

herunterladen >