Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater)

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege, also die regelmäßige Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater, ist eine gute, ebenfalls gesetzlich anerkannte und staatlich geförderte Alternative zur Kinderbetreuung in der Kita.

Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist die Kindertagespflege besonders für die Jüngsten geeignet, weil diese dort in kleinen Gruppen von maximal fünf Kindern erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln können.

Aber auch für Kinder über drei Jahren bietet sich Kindertagespflege als Betreuungsform an. Grundsätzlich ist Kindertagespflege für Kinder von 1 bis 14 Jahren.

Die Tagesmutter oder der Tagesvater unterstützt und fördert die Entwicklung Ihres Kindes individuell. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder, ermöglichen ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen. Die Kinder spielen gemeinsam mit anderen Kindern und lernen im sozialen Miteinander Grundlegendes, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Im familiären Umfeld erfahren Kinder Alltagsbildung, welche wiederum Voraussetzung für schulische Bildung ist.

Viele Eltern schätzen auch die flexiblen Möglichkeiten der Kindertagespflege. In besonderen Situationen können Eltern die Kindertagespflege auch ergänzend zur Kita nutzen.

Die Kindertagespflege erfolgt in den eigenen Räumen der Tagesmutter oder des Tagesvaters, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In sogenannten Großtagespflegen können bis zu drei Tagesmütter und Tagesväter in geeigneten Räumen zusammenarbeiten und gemeinsam in der Regel bis zu 10 Kinder betreuen.

 

Finanzierung der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege erhält ebenso wie Kitas öffentliche Fördergelder. Das Jugendamt soll die Tagesmutter und den Tagesvater leistungsgerecht bezahlen. Kriterien dafür sind deren Qualifikation, der Betreuungsumfang, sowie die Anzahl der betreuten Kinder.

Als Eltern bezahlen Sie die Tagespflegeperson nicht direkt, beteiligen sich aber sozialverträglich an den Kosten des Jugendamtes. Der Elternbeitrag wird an das Jugendamt gezahlt. Es besteht die Möglichkeit, eine Kostenübernahme durch das Jugendamt zu beantragen. Nach Überprüfung der finanziellen Voraussetzungen kann eine anteilige bis hin zur kompletten Kostenübernahme durch das Jugendamt erfolgen.

Wie hoch die Bezahlung der Tagespflegepersonen ausfällt, regeln Landesgesetze oder kommunale Satzungen. Die Bezahlung enthält neben der Anerkennung der Förderleistung - das heißt der Vergütung der Betreuungsarbeit - auch die Erstattung von Sachkosten und einen Anteil der Sozialversicherungsbeiträge.

Die meisten Tagesmütter und Tagesväter sind selbständig tätig. Wie Angestellte entrichten sie Steuern und Beiträge in die gesetzliche Unfall-, Renten-, Kranken- Pflegeversicherungen.

Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert und die Tagesmütter und Tagesväter haben eine Haftpflichtversicherung.

 

Wie finde ich eine geeignete Tagespflegeperson?

Zum Schutz ausgebuchter Tagespflegepersonen gibt es hier keine öffentlichen Listen der Tagesmütter und Tagesväter. Um sich nach freien und geeigneten Tagespflegepersonen zu erkundigen oder sich allgemeine Informationen über die Tagespflege zu holen, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst für Kindertagespflege.

 

Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

Voraussetzung für die Arbeit als Tagespflegeperson ist ein Qualifizierungskurs, welcher in Umfang und Dauer von der vorherigen Ausbildung abhängt. Personen mit einer abgeschlossenen pädagogischen Ausbildung brauchen nur einen verkürzten Kurs absolvieren (30 Unterrichtseinheiten), für alle anderen sind derzeit 160 Unterrichtseinheiten Pflicht.

Nach Abschluss des Kurses (Eignung aufgrund Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft) und Nachweis weiterer Voraussetzungen (Erste-Hilfe-Kurs, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, ärztliches Attest, Infektionsschutzbelehrung, unterschriebene Schutzvereinbarung, ggf. Sprachnachweis B2-Level) stellt Ihnen das zuständige Jugendamt nach Überprüfung von kindgerechten Räumlichkeiten eine Pflegeerlaubnis aus. Sie gilt für maximal 5 Kinder und muss nach spätestens fünf Jahren neu beantragt werden.

 

Weitere Fragen zur Kindertagespflege?

Haben Sie Fragen rund um die Kindertagespflege? Dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Kindertagespflege. Eltern erhalten dort Auskünfte zur Vermittlung eines Betreuungsplatzes und über die angebotenen Leistungen.

Auch Tagesmütter und Tagesväter können sich vor und während ihrer Tätigkeit in der Kindertagespflege umfassend vom Jugendamt beraten lassen.

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